Bewerbung und Einschreibung

Grundsätzlich solltet ihr folgendes zu der Bewerbung um einen Studienplatz wissen:

Die Bewerbung um einen Studienplatz in unseren Studiengängen hängt von den Zulassungsbedingungen ab. Dies gilt übrigens für alle Studiengänge der FAU. Man unterscheidet hier „zulassungsfreie Fächer“ von „zulassungsbeschränkten Fächern.“

Alle Informationen zur Bewerbung um einen Studienplatz an der FAU findet Ihr auf den Hauptseiten der FAU. Es ist wichtig hier nachzuschauen, weil dort immer die aktuellen Fristen und Regeln beschrieben sind:
Bewerbung und Einschreibung (Hauptseite der FAU).

Beachtet auch, dass es für Internationale Bewerber (Bewerber ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung) noch besondere Regeln gibt:
Bewerbung und Einschreibung für internationale Bewerberinnen und Bewerber (Hauptseite der FAU).

 

Was bedeutet eigentlich zulassungfrei oder zulassungsbeschränkt?

Zulassungsfreie Fächer

Bei den sogenannten zulassungsfreien Fächern gibt es eigentlich keine Platzbegrenzung in dem Studienprogramm, aber trotzdem haben einige dieser Studiengänge noch besondere Zulassungsbedingungen. Dies können zum Beispiel spezielle Bewerbungsfristen sein oder auch besondere Eignungstests.

Bei zulassungsfreien Studiengängen ohne zusätzliche Bedingungen braucht ihr nur eine Hochschulzugangsberechtigung. Bei diesen Fächern habt Ihr die die längste Zeit euch zu bewerben und immatrikulieren. Der Bewerbungschluss ist für das Wintersemester der 30. September.

Zulassungsfrei mit Voranmeldeverfahren: Nur diejenigen, die sich bis zum 15. August des Jahres über das Portal campo anmelden und im Besitz der erforderlichen Hochschulzugangsberechtigung sind, bekommen einen Studienplatz.

Zulassungsfrei mit Eignungsfeststellungsverfahren (EFV): Studienbewerber müssen zusätzlich zu Ihrer Hochschulzugangsberechtigung im Rahmen eines Eignungsfeststellungsverfahrens nachweisen, dass sie den besonderen qualitativen Anforderungen des Studiengangs entsprechen und einen erfolgreichen Studienverlauf erwarten lassen. Auch hier gibt es eine Frist, bis zu der man sich spätestens beworben haben muss. Dies ist an der FAU meist der 15. Juli eines Jahres.

Zulassungsbeschränkte Fächer

Bei den zulassungsbeschränkten Fächern handelt es um Studiengänge die einem Numerus clausus (NC) unterliegen. Bei medizinischen Studiengängen oder dem Pharmaziestudium gibt es eine bundesweite Zulassungsbeschränkung. Hier müsste man sich über „hochschulstart.de“  bewerben. Es gibt aber auch Studiengänge, die einem lokalen NC unterliegen. Hier müsst Ihr euch direkt bei der FAU um den Studienplatz bewerben. Beachtet hier die Bewerbungsfrist. An der FAU ist dies der 15.Juli.

Masterstudium

Um ein Masterstudium beginnen zu können, braucht man einen Bachelorabschluss (oder einen vom Niveau vergleichbaren Abschluss). Es gibt hier spezielle Bewerbungsfristen, die man einhalten muss. Die Masterstudiengänge der Biologie sind zwar „zulassungsfrei“, aber man muss man ein sogenannten Qualifikationsfeststellungsverfahren bestehen. Hier wird z. B. geprüft, ob deine Noten gut genug sind, dein Bachelorstudium dir genug Wissen vermittelt hat, damit du das Masterstudium bei uns beginnen kannst (Fachverwandtschaft) und ob deine Sprachkenntnisse ausreichen.

Nachdem Ihr die Zulassung zu eurem Wunschstudiengang bekommen habt, müsst Ihr euch noch einschreiben (immatrikulieren). Alle notwendigen Informationen zur Immatrikulation findet Ihr unter „Einschreibung und Immatrikulation“ auf den Hauptseiten der FAU.

Wie sind die Zugangsvoraussetzungen für die Studiengänge der Biologie?

Zulassungsfrei mit Voranmeldeverfahren:

Zulassungsbeschränkt: lokaler NC

Folgende Lehramtsstudiengänge unterliegen einem lokalen NC:
– Biologie für Realschule
– Biologie für die Mittelschule
– Biologie für die Grundschule
– Teilstudiengang Biologie (Bachelor of Education, Berufliche Bildung)

Masterprogramme: Qualifikationsfeststellungsverfahren